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   VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99   

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https://dejure.org/2005,34930
VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99 (https://dejure.org/2005,34930)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.11.2005 - 2 K 309/99 (https://dejure.org/2005,34930)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. November 2005 - 2 K 309/99 (https://dejure.org/2005,34930)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99
    Maßgebend ist dabei nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte, wobei vom Standpunkt dessen auszugehen ist, für den die Erklärung bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 228 f.; Urteil vom 07. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15, 17).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99
    Maßgebend ist dabei nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte, wobei vom Standpunkt dessen auszugehen ist, für den die Erklärung bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 228 f.; Urteil vom 07. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15, 17).
  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 59/01

    Eingruppierung - Assesor des Lehramts an Gymnasien

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99
    Ist die Klägerin danach jedenfalls wirksam zur Beamtin ernannt worden, so stand ihr für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum auch eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 (Ost) zu (vgl. hierzu im Übrigen das dieselbe Rechtsfrage behandelnde Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 06. September 2001 - 8 AZR 59/01 -, PersV 2002, 560, dem die Kammer vorliegend uneingeschränkt folgt).
  • VG Cottbus, 07.08.2003 - 5 K 1533/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.11.2005 - 2 K 309/99
    Dies gilt auch mit Blick auf die in den Urkunden verwendete Formulierung "... unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (bzw. Lebenszeit) in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der jeweiligen Arbeitszeit ...", die nicht zur Unwirksamkeit der Ernennungen geführt hat (Insoweit bei einem identischen Wortlaut der in den Ernennungsurkunden verwendeten Formulierung die Unwirksamkeit bejahend: VG Cottbus, Urteil vom 07. August 2003 - 5 K 1533/02 - VG Potsdam, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 2 K 3305/03 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08

    Teilzeitverbeamtung von Lehrern im Land Brandenburg unwirksam

    Mithin kann das Ziel des Beklagten, dieselbe Rechtswirkung zu erreichen, wie sie sonst durch eine Ernennungsurkunde in der vorgeschriebenen Form und eine die Teilzeitbeschäftigung gesondert regelnde Verfügung bewirkt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O., unter Hinweis auf die Bedingungs- und Auflagenfeindlichkeit der Ernennung), den durch den Urkundentext entstandenen Formmangel nicht beheben (a.A. VG Frankfurt [Oder], Urteil vom 10. November 2005 - 2 K 309/99 -, UA S. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05

    Einstellungsteilzeit

    Auch der Hinweis auf die Möglichkeit befristeter Erhöhung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung und die Festlegung des Beschäftigungsumfangs vom Tage der Ernennung bis zum 31. Juli 1998 (Ende des Schuljahres) auf 21/27 Pflichtstunden, also etwa 78 % der regelmäßigen Arbeitszeit, kann nicht als Beleg dafür angesehen werden, dass die Klägerin mit der Ernennungsurkunde in ein "Vollzeitbeamtenverhältnis" berufen worden sei (anders VG Frankfurt [Oder], Urt. v. 10. November 2005 - 2 K 309/99 - Seite 8 des Abdrucks).
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